In einem aktuellen Fall, der die Aufmerksamkeit der E-Commerce-Branche auf sich zieht, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den bekannten Online-Shop Pearl wegen vorausgewähltem Expressversand geklagt. Ein Blick auf das Urteil und seine potenziellen Auswirkungen.
Der Fall Pearl
Beim Einkauf im Pearl-Shop erlebten Kunden eine kleine Überraschung. Der Expressversand war als Standardoption beim Check-out voreingestellt. Das bedeutet: Möchte man als Kunde den meist günstigeren Standardversand nutzen, müsste man den Expressversand aktiv abwählen. Hier schrillten bei der Verbraucherzentrale die Alarmglocken.
Was das Gesetz sagt
Gemäß § 312a Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dürfen Online-Händler keine zusätzlichen, zahlungspflichtigen Optionen als Standardauswahl festlegen. Jede zusätzliche Leistung, die eine Bezahlung erfordert – wie z.B. ein Expressversand –, muss ausdrücklich vom Verbraucher ausgewählt werden. Opt-out-Varianten, bei denen der Kunde aktiv abwählen muss, stehen somit nicht im Einklang mit den Verbraucherschutzvorschriften.
Die gerichtliche Entscheidung
Das Landgericht urteilte zugunsten des vzbv. Dabei betonten sie die fundamentale Natur des Versands in der Online-Handelsbranche: Während der Standardversand als zentraler Bestandteil des Kaufvertrags ausreicht, gilt der Expressversand als eine über den Standard hinausgehende Zusatzleistung. Diese darf nicht ohne explizite Zustimmung des Verbrauchers vorausgewählt sein.
Was kommt als Nächstes?
Pearl hat jedoch nicht vor, das Urteil so stehen zu lassen und hat Berufung eingelegt. Während wir auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe warten, raten wir Online-Shops, ihre Check-out-Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Zusammenfassend ist es für Online-Händler unerlässlich, stets auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass ihre Prozesse und Systeme den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Bei Nexail sind wir stets bemüht, unser Wissen zu teilen und die E-Commerce-Community über relevante Entwicklungen zu informieren